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    DIE NEUESTEN FRAGEN

    Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

    Hallo nach Wiesbaden,

    ich möchte mit meiner Mutter über Vorsorge im Fall einer schwerer Krankheit reden und habe eine Frage dazu: Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

    Antwort des ZAPV:

    Mit der Patientenverfügung lege ich Behandlungswünsche fest, wenn durch die Situation einer schweren Erkrankung meine Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt oder nicht gegeben ist.

    Mit der Vorsorgevollmacht bestimme ich eine Person meines Vertrauens, die mich rechtskräftig vertritt, wenn ich durch eine Erkrankung entscheidungs- oder einwilligungsunfähig geworden bin.

    Krankenhaus oder zu Hause?

    Wenn ich Palliativmedizin brauche, kommen Sie zu mir nach Hause oder muss ich ins Krankenhaus?

    Antwort des ZAPV:

    Palliativmedizin und eine umfassende Palliativversorgung wird sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus und im Altenheim angeboten. Jede versicherte Person, die von einer nicht heilbaren schweren Erkrankung betroffen ist, hat das Recht auf eine umfassende palliative Versorgung.

    Krankenkasse oder selbst zahlen?

    Übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Hospizes, oder muss man was dazu zahlen?

    Antwort des ZAPV:

    Im Falle einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Entstehen für die Bewohner eines Hospizes  keine Kosten. Die Krankenkasse übernimmt zum größten Teil die Kosten und den Rest muss das Hospiz aus Spenden aufbringen.

    Chemo hilft nicht mehr – was jetzt?

    Was ist, wenn bei meinem Ehemann die Chemotherapie nicht mehr helfen kann? Wo finde ich Hilfe?

    Antwort des ZAPV:

    Dann ist die palliative Behandlung sehr empfehlenswert. Dazu können Sie unser Palliative Care-Team kontaktieren.

    ZAPV GmbH
    E-Mail: info@zapv.de
    Tel: 0611 - 44 75 44 70
    Fax: 0611 - 44 75 44 71
    MO – FR: 8.00 – 16.00 Uhr

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