22. OKTOBER 2016
Die Formulierung, „lebensverlängernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Die Formulierung, „lebensverlängernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe