Wichtige Stellungnahme des Bundesgerichtshofs: „Patientenverfügung und -vollmacht müssen konkret sein“

22. OKTOBER 2016

Die Formulierung, „lebensver­län­gernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernäh­rung zu beenden entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe