Für Sie als Patient:in

Wir helfen Ihnen ...

Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie dabei, dass …

  • nur entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Wünsche gehandelt wird.
  • alle, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, z.B. Hausärzt:in, Fachärzt:in, Schmerztherapeut:in, Pflegedienste, Apotheker:in, Krankengymnast:innen etc. über Ihren Krankheitsverlauf informiert sind und gemeinsam an Ihrer bestmöglichen individuellen Versorgung mitwirken.
  • Sie möglichst keine Schmerzen und andere belastende Beschwerden ertragen müssen.
  • unnötige Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
  • auch mögliche Krisenfälle bewältigt und die dafür notwendigen Ansprechpartner:innen vernetzt werden.
  • Ihre Familie einbezogen, unterstützt und begleitet wird.

Ist ein Krankenhausaufenthalt unvermeidlich oder ist Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus geplant, stehen wir für eine lückenlose Weiterversorgung an Ihrer Seite.

Vorsorge für das Lebensende

Viele Menschen beschäftigen sich zu Lebzeiten intensiv mit der Regelung ihres Erbe. Doch mindestens genauso wichtig ist die Auseinandersetzung mit der Frage, wie man bei schwerer Krankheit und am Lebensende medizinisch und pflegerisch versorgt werden will. Schon immer gab es die Möglichkeit, dies in einer Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) festzulegen, doch war deren Verbindlichkeit lange nicht eindeutig.

Dies hat sich mit dem Patientenverfügungsgesetz  (§§ 1901 a, 1901 b und § 1904 BGB) vom September 2009 geändert: Der Stellenwert einer PV ist seitdem eindeutig festgeschrieben, die Festlegungen sind unbedingt von allen zu berücksichtigen und zu befolgen. Die Rechtssicherheit ist durch den Gesetzescharakter juristisch verankert.

Neben der PV und VV gibt es in Wiesbaden auch die Möglichkeit, sich einen Palliativpass für Notfälle ausstellen zu lassen. Nicht zuletzt kann man Fragen zur medizinischen Versorgung klären, eine ethische Beratung durch ein Palliativteam erhalten und Unsicherheiten über die weitere Versorgung im Falle einer schweren Erkrankung ausräumen.

Spezialisierte ambulante Palliativversorung – SAPV

Eine SAPV kommt immer dann infrage, wenn ein Mensch unter einer schweren Krankheit in fortgeschrittenem Stadium (Krebs, Herzinsuffizienz, Lungenerkrankung u.a.) leidet. Hier hilft die Palliativmedizin, die belastenden Symptome (Schmerzen, Luftnot, Appetitmangel, Verstopfung, Verwirrtheit, Wasseransammlung im Körper) zu lindern und auch palliativpflegerisch Hilfestellung zu geben. Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ergänzt die bestehende Behandlung und stimmt sich eng mit der Hausärzt:in ab. Dann kommt ein Palliative Care Team nach Hause, das die/den Schwerkranke/n in 24 Stunden Rufbereitschaft an sieben Tagen pro Woche betreut. Patient:innen haben in dieser schwierigen Phase des Lebens einen gesetzlichen Anspruch auf diese intensive Versorgung. Die Krankenkassen übernehmen daher alle Kosten.

Patientenverfügung

Eine Patientenversorgung (PV) ist eine Vorausverfügung für den Fall einer schweren Krankheit, die man in guten Zeiten festlegt. Darin kann jede/r individuell regeln, welche medizinischen Maßnahmen (Magensonde, Beatmung, Wiederbelebung) bei schwerer Krankheit in Frage kommen soll oder nicht, wenn man selbst aufgrund einer Hirnfunktionsstörung (Schlaganfall, Demenz, Hirnverletzung) dazu nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist, dass die Verfasser:in nicht präzise Erkrankungen beschreibt, sondern ihren/seinen Krankheitszustand, in dem sie/er ihren/seinen Willen beachtet wissen will und die PV ihre Gültigkeit hat. Vordrucke dafür gibt es im Internet, beim Gesundheitsamt, dem Amt für Soziale Fragen, bei Hospizvereinen. Besser ist jedoch eine individuelle Anfertigung, die alle Aspekte berücksichtigt und pauschale Formulierungen vermeidet. Die Hospizvereine, aber auch die Hausärzt:in stehen dabei beratend zur Seite.

Erforderlich ist die Schriftform, eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig!

Es ist sinnvoll, das Umfeld und die Hausärzt:in zu informieren, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Vor allem die Vorsorgebevollmächtigten sollten eine Kopie der PV bekommen.

Wichtig: Eine Patientenverfügung kann man selbst jederzeit widerrufen oder ändern!

Vorsorgevollmacht

Es ist auch dringend zu empfehlen, einen vertrauten Menschen zu beauftragen, der einen vertritt, wenn man selbst nicht mehr für sich sprechen kann. Er regelt dann die weitere Versorgung im Krankenhaus, Pflegeheim oder auch zu Hause in allen gesundheitlichen Fragen, wie es in der Patientenverfügung (PV) festgelegt ist. Dazu gehört auch, allen unklaren Fragestellungen Auskunft über die weitere Versorgung in Ihrem Interesse zu geben.

Wichtig ist, dass die/der Vorsorgebevollmächtigte die Bedeutung ihrer/seiner Aufgabe kennt und weiß, welche Verantwortung er übernommen hat.

Eine PV ist dann als Interpretationshilfe und Richtschnur sehr hilfreich.

Erforderlich ist auch hier die Schriftform, eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig!

Palliativpass

Für die besondere Situation eines medizinischen Notfalles kann man als Schwerstkranke/r festlegen, wie man weiter versorgt werden will.

Der Palliativpass kommt erst dann zur Geltung, wenn meist mehr als eine schwere Krankheit vorliegt und man nicht mehr die Maxiamalmedizin mit Reanimation, künstliche Beatmung und Krankenhausversorgung in Anspruch nehmen möchte.

Alternativ kann dann zur weiteren Behandlung eine Palliativversorgung eingeleitet werden. Die Hausärzt:in steht beratend zur Seite, um zu klären, wann ein Palliativpass in Frage kommt. Sie/er unterschreibt ihn auch mit der Patient:in oder der/dem Vorsorgebevollmächtigten gemeinsam, damit er Gültigkeit erlangt.

Ethische Entscheidung

Diese ist immer sinnvoll, wenn im familiären Umfeld Uneinigkeit über die weitere Versorgung einer Palliativpatient:in besteht. Ist eine künstliche Ernährung oder auch Flüssigkeitsgabe notwendig, welche medikamentösen und pflegerischen Maßnahmen sind sinnvoll?

In diesen Fällen kann das Palliativteam hinzugezogen werden. Mit allen Beteiligten (Betroffene/r und/oder der/dem Vorsorgebevollmächtigten, Hausärzt:in, Pflegeteam, Angehörige) werden die offenen Fragen besprochen und im Konsens das weitere Vorgehen festgelegt. Dieses wird protokolliert und für alle transparent und verbindlich dokumentiert. Dies gibt Sicherheit, dass das Beste für die/den Betroffene/n erreicht wird.

Wenn Sie diese Möglichkeiten nutzen, stellt sich das gute Gefühl ein, darüber gesprochen und alles geklärt zu haben.

Ethische Entscheidungsfindung

Eine vorausschauende Planung für die uns alle betreffende Lebensphase erlaubt ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Achtung bis zuletzt. Um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen im Falle einer schweren Krankheit auch in Ihrem Sinne umgesetzt werden, ist eine fachkundige Beratung sehr sinnvoll.

Ethische Beratung

Der Gesetzgeber hat die Autonomie der Betroffenen gestärkt. Aber damit ist auch die Verantwortung für sie selbst größer geworden. Eine umfassende Beratung für diese existenziellen Fragen ist deshalb wichtiger denn je.

Unsere ethische Beratung hilft Schwerkranken und/oder deren Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim bei Fragen zu/r …

  • unterschiedlichen Einschätzungen über die Prognose der Erkrankung,
  • schwierigen und weitreichenden Therapieentscheidungen,
  • Festlegung oder auch Änderungen von Therapiezielen,
  • Entscheidungen über die Wertigkeit und Notwendigkeit medizintechnischer Maßnahmen (z.B. Ernährungssonde PEG, Sondenernährung, Beatmung und andere invasive Maßnahmen),
  • Auslegung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung,
  • weiteren Problemen im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Erkrankung.

Die meisten schwerkranken Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Wir bieten allen Beteiligten (Betroffenen, Angehörigen, Hausärzt:innen, Mitarbeiter:innen von Alten- und Pflegeheimen, Pflegediensten, Seelsorger:innen) ein Forum zur ethischen Entscheidungsfindung unter unserer Vermittlung an. Die Chancen auf eine gemeinsame und einvernehmliche Vorgehensweise werden dadurch verbessert.

ZAPV GmbH
E-Mail: info@zapv.de
Tel: 0611 - 44 75 44 70
Fax: 0611 - 44 75 44 71
MO – FR: 8.00 – 16.00 Uhr

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